Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Rechtsanwaltskanzlei
Gültig ab: Januar 2024 | Rechtsanwaltskanzlei Scheidung Potsdam – Rechtsanwalt Thomas Bergmann
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen der Rechtsanwaltskanzlei Scheidung Potsdam, Inhaber Rechtsanwalt Thomas Bergmann, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsdienstleistungen (Mandate) zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Scheidung Potsdam (nachfolgend „Kanzlei") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant"), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
- Die Kanzlei erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der anwaltlichen Berufsordnung (insbesondere BRAO, BORA, RVG, FAO).
- Mandanten im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
§ 2 Mandatsvertrag
- Das Mandat kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Mandanten und die Annahme durch die Kanzlei zustande. Eine Erstberatung begründet noch kein vollständiges Mandatsverhältnis.
- Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der Auftragserteilung und ggf. einer gesonderten Mandatsvereinbarung. Die Kanzlei ist nur zur Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten verpflichtet.
- Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats auf Mitarbeiter und – nach Abstimmung mit dem Mandanten – auf externe Spezialisten (z.B. Notare, Sachverständige) zurückzugreifen.
- Erfordert die Mandatsbearbeitung die Einschaltung Dritter (Gerichtsvollzieher, Sachverständige, ausländische Anwälte), handelt die Kanzlei als Beauftragte des Mandanten. Entstehende Kosten und Honorare dieser Dritten gehen zulasten des Mandanten.
- Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat gemäß § 48 BRAO abzulehnen.
- Erteilte Vollmachten bleiben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf in schriftlicher Form gültig.
§ 3 Vergütung und Auslagen
- Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeiten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie ggf. nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform (§ 3a RVG).
- Neben der Vergütung hat der Mandant die gesetzlich anfallenden Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu erstatten.
- Auslagen umfassen insbesondere Gerichtsgebühren, Zustellungskosten, Kosten für Gutachter, notarielle Kosten, Übersetzungskosten, Reisekosten sowie Kommunikationsauslagen.
- Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf die zu erwartende Vergütung und die Auslagen zu fordern. Bei Nichtzahlung eines angeforderten Vorschusses kann die Kanzlei das Mandat nach Ablauf einer gesetzten Frist niederlegen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Verzugsfall schuldet der Mandant Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
- Im Falle von Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Die Kanzlei ist bereit, entsprechende Anträge zu prüfen und ggf. zu stellen.
- Bei einvernehmlichen Scheidungen kann eine gemeinsame Vertretung in Betracht kommen. In diesem Fall wird der Mandant ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kanzlei in diesem Fall ausschließlich die Interessen des beauftragenden Mandanten vertreten kann und dem anderen Ehegatten empfohlen wird, einen eigenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Hinweis zu Prozesskostenhilfe: Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, prüfen wir gerne, ob Ihnen staatliche Unterstützung (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) zusteht. Sprechen Sie uns an.
§ 4 Anwaltliche Schweigepflicht und Datenschutz
- Die Kanzlei und alle ihre Mitarbeiter sind gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB zur strikten Verschwiegenheit über alle mandatsbezogenen Informationen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort.
- Die Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die dem Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, insbesondere:
- persönliche und familiäre Verhältnisse des Mandanten
- finanzielle Verhältnisse und Vermögenssituation
- Informationen über den Sachverhalt der Rechtssache
- strategische und taktische Überlegungen zur Mandatsführung
- Eine Offenbarung gegenüber Dritten erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Mandanten oder wenn gesetzliche Ausnahmen (z.B. im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß GwG) dies zwingend erfordern.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG sowie der Datenschutzerklärung der Kanzlei, die auf der Website abrufbar ist.
- Der Mandant stimmt zu, dass die Kanzlei seine personenbezogenen Daten soweit verarbeitet und speichert, wie es für die ordnungsgemäße Durchführung des Mandats und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
§ 5 Kommunikation und Mitwirkungspflichten
- Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei alle für die Mandatsführung relevanten Informationen, Unterlagen und Vollmachten unverzüglich und vollständig zu übermitteln.
- Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) unverzüglich zu informieren.
- Kommunikation per E-Mail erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten und auf eigene Gefahr des Mandanten hinsichtlich der Vertraulichkeit. Die Kanzlei empfiehlt für besonders sensible Informationen die verschlüsselte Kommunikation oder den Postweg.
- Der Mandant erklärt sich bereit, auf Anfragen der Kanzlei innerhalb angemessener Frist zu reagieren. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Mandanten gehen nicht zu Lasten der Kanzlei.
- Entscheidungen in wichtigen Verfahrensfragen trifft der Mandant. Die Kanzlei ist verpflichtet, den Mandanten über wesentliche Entwicklungen im Mandat zu informieren und Empfehlungen auszusprechen.
§ 6 Interessenkonflikte
- Die Kanzlei ist gemäß § 43a Abs. 4 BRAO verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie darf nicht beide Parteien in derselben Rechtssache vertreten, wenn dies zu einem Interessenkonflikt führen würde.
- Ergibt sich im Laufe des Mandats ein Interessenkonflikt, ist die Kanzlei verpflichtet, das Mandat niederzulegen und den Mandanten unverzüglich zu informieren.
- Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte zu informieren, soweit ihm diese bekannt sind.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Die Kanzlei haftet nach den gesetzlichen Regelungen für Schäden, die durch die Verletzung von Pflichten aus dem Mandatsverhältnis entstehen.
- Die Kanzlei ist gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall zu unterhalten. Diese Versicherung besteht.
- Die Haftung der Kanzlei für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
- Die Kanzlei haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil der Mandant unvollständige oder unrichtige Informationen übermittelt hat, notwendige Mitwirkungshandlungen unterlassen hat, oder Fristen und Termine trotz ausdrücklicher Belehrung versäumt hat.
- Für Fehler externer Berater, die auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten tätig werden, übernimmt die Kanzlei keine Haftung.
- Ansprüche des Mandanten wegen fehlerhafter Beratung oder Vertretung verjähren nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB), spätestens jedoch in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.
Hinweis: Die anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung bietet zusätzliche Sicherheit für Ihre Interessen als Mandant. Näheres teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
§ 8 Kündigung des Mandatsverhältnisses
- Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§ 627 BGB). Die Kanzlei darf das Mandat jedoch nur zu einem Zeitpunkt kündigen, in dem der Mandant anderweitig Rat und Hilfe erlangen kann (§ 627 Abs. 2 BGB).
- Nach Kündigung stellt die Kanzlei dem Mandanten alle in ihrem Besitz befindlichen Originalurkunden und Unterlagen, die dem Mandanten gehören, innerhalb angemessener Frist zur Verfügung, sofern die entstandenen Kosten bezahlt sind.
- Wird das Mandat durch den Mandanten gekündigt oder durch die Kanzlei aus wichtigem Grund niedergelegt, hat die Kanzlei Anspruch auf Vergütung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen.
- Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung). Die mündliche Kündigung ist ebenfalls möglich, sollte aber schriftlich bestätigt werden.
- Im Falle der Niederlegung des Mandats durch die Kanzlei informiert diese den Mandanten unverzüglich, damit dieser rechtzeitig anderweitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann. Die Kanzlei wird auf laufende Fristen und dringende Termine ausdrücklich hinweisen.
§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
- Die Kanzlei bewahrt die Handakten nach Beendigung des Mandats gemäß § 50 BRAO für die Dauer von mindestens sechs Jahren auf. Bei steuerrelevanten Unterlagen können Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren gelten.
- Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Kanzlei berechtigt, die Akten zu vernichten, sofern dem Mandanten nicht zuvor Gelegenheit gegeben wurde, die Unterlagen abzuholen.
- Originaldokumente des Mandanten werden nach Abschluss des Mandats auf Verlangen zurückgegeben. Kopien können in der Handakte verbleiben.
- Die Kanzlei ist zur Herausgabe der Handakten und aller mandantenrelevanten Unterlagen verpflichtet, wenn der Mandant dies verlangt und alle Vergütungsansprüche der Kanzlei beglichen sind.
- Dem Mandanten steht das Recht zu, Einsicht in die ihn betreffenden Handakten zu nehmen, soweit nicht schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Mandatsverhältnis und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Insbesondere finden Anwendung: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die einschlägigen Berufsgesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Potsdam, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Für Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz des Mandanten, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
- Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und der Kanzlei können auch der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de) vorgelegt werden.
Kanzleisitz: Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam | Amtsgericht Potsdam HRB 15743 | USt-IdNr.: DE 314 827 563
§ 11 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Mündliche Abreden im Rahmen der Mandatsführung, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Kanzlei.
- Die Kanzlei behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei bestehenden Mandatsverhältnissen werden Änderungen dem Mandanten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Mandant den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
- Diese AGB treten am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.
Kontakt & Fragen zu diesen AGB
Bei Fragen zu diesen AGB oder zum Mandatsverhältnis wenden Sie sich bitte an:
KanzleiRechtsanwaltskanzlei Scheidung Potsdam
RechtsanwaltThomas Bergmann
AdresseFriedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam
Telefon+49 331 58 47 92 13